Informationen und Aufklärung
Fakten
Jedes zehnte Kind weltweit ist von Kinderarbeit betroffen. In Afrika ist es sogar jedes fünfte. Weltweit arbeiten 160 Millionen Mädchen und Jungen. Die Hälfte von ihnen – 79 Millionen Kinder - schuftet unter Bedingungen, die gefährlich und ausbeuterisch sind: Sie pflücken Baumwolle auf pestizidverseuchten Feldern, schürfen Gold, in engen, ungesicherten Schächten, schuften zwölf Stunden am Tag in Fabriken oder sind als Dienstmädchen der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgeliefert. Für Schule und Spiel bleibt ihnen keine Zeit. Kinderarbeit ist weltweit verboten. Den Familien, die Kinderarbeit betreiben, fehlt es meistens an Geld. Sie können gar nicht anders, als ihre Kinder zum Arbeiten zu schicken. Sie müssen dann helfen, die Familie über Wasser zu halten. An Schule ist in solchen Fällen gar nicht mehr zu denken. Deshalb hilft es nicht, Kindrarbeit stärker zu kontrollieren und höhere Strafen für Nichteinhalten des Verbots zu verhängen. Die betroffenen Familien würden dann verhungern oder aus anderen Gründen nicht weiterleben können.
Was ist Kinderarbeit?
Als Kinderarbeit werden Arbeiten bezeichnet, für die Kinder entweder zu jung sind oder die gefährlich, ausbeutend oder aus anderen Gründen schädlich für ihre körperliche und seelische Entwicklung sind. Auch Arbeiten, die Kinder vom Schulbesuch abhalten, werden dazugerechnet.
Agenda 2030
Die Agenda 2030 ist ein Zielbündnis der Vereinten Nationen (UN). Sie enthält 17 Ziele, die die gesamte Weltbevölkerung betreffen. Unter Ziel 8 "Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum" befindet sich das Nebenziel, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. Wir forden, dass dies auch umgesetzt wird und den Familien, die Kinderarbeit betreiben, auch geholfen wird, sich ohne die Hilfe der Kinder zu finanzieren.
Die Bekämpfung von Kinderarbeit
Das Jahr 2021 wurde von den Vereinten Nationen (UN) als Internationales Jahr zur Bekämpfung von Kinderarbeit ausgerufen. Denn die Vereinten Nationen haben erkannt, dass die Bemühungen, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden (und damit das Ziel 8.7 in der Agenda 2030 einzuhalten) nicht schnell genug vorangehen. Zwar sind die Zahlen der arbeitenden Kinder in den letzten zwanzig Jahren um 94 Millionen Kinder gesunken. Allerdings ist dieser Fortschritt nur ein sehr kleiner Erfolg. Denn die Vereinten Nationen haben (wie Sie oben unter "Agenda 2030" nachlesen können) als Unterziel des 8. der 17 Ziele in der Agenda 2030 das Ziel Kinderarbeit bis 2025 zu beenden verfasst. Zurzeit arbeiten immer noch 160 Millionen Kinder. Knapp 100 Millionen weniger arbeitende Kinder in 20 Jahren und jetzt sollen noch die restlichen 150 Millionen Fälle beseitigt werden? Ein Plan, der unmöglich erscheint.
Das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und behandelt Deutsche Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden (ab 1. Januar 2024 sollen es 1000 Mitarbeitende sein). Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen umwelt- und arbeitsrechtliche Standarts zu beachten. Wenn die Berichtspflicht, die sie jedes Jahr abliefern müssen missachtet wird, Beschwerden nicht aufgegriffen werden oder Präventions- und Abhilfemasnahmen nicht ergriffen werden, drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Umsatzes, den sie jährlich weltweit verdienen. Umwelt und Menschenrechtsorganisationen finden das Gesetz dennoch nicht ausreichend. Sie beklagen, dass indirekte Zuliefer so lange ungeachtet bleiben, bis ein begründeter Verdacht besteht, dass Menschenrechtsverletzungen bestehen. Das Gestz ist somit ein guter Anfang, aber auf lange Frist immer noch nicht ausreichend.