Das Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und behandelt Deutsche Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen Umwelt- und arbeitsrechtliche Standards zu beachten, indem sie für die gesamte Lieferkette, also den gesamten Produktionsweg ihrer Produkte, verantwortlich gemacht werden. Sie sollen somit Risiken in ihrer Lieferkette erkennen und diese bearbeiten. Wenn die Berichtspflicht, die sie jedes Jahr abliefern müssen missachtet wird, Beschwerden nicht aufgegriffen werden oder Präventions- und Abhilfemaßnahmen nicht ergriffen werden, drohen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des Umsatzes, den sie jährlich weltweit verdienen. Umwelt und Menschenrechtsorganisationen finden das Gesetz dennoch nicht ausreichend. Sie beklagen, dass indirekte Zulieferer so lange ungeachtet bleiben, bis ein begründeter Verdacht besteht, dass Menschenrechtsverletzungen bestehen.

Der Stand nach einem Jahr

Das Lieferkettengesetz wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Dessen Leiter Torsten Safarik gab sich Anfang 2024 zufrieden, jedoch beklagen Menschenrechtsorganisationen unter anderem, dass das BAFA in 2023 kein einziges Mal von Sanktionen Gebrauch machte und die Unternehmen nicht klar ihren Pflichten zuwies. So seien etwa Verstöße beim Zulieferer schwer zu beheben, wie ein Fall eines Tomatenproduzenten im spanischen Almería zeigte. Beim Produzenten, von denen unter anderen Rewe, Edeka und LIDL ihre Produkte bezogen, herrschten unfaire Arbeitsbedingungen. Daraufhin reagierten alle drei Supermarktketten völlig anders - alles wurde vom BAFA akzeptiert. Dennoch war das Lieferkettengesetz ein absolut  richtiger Schritt, ausgebessert werden könnte es jedoch trotzdem.

Das EU-Lieferkettengesetz

Anfang 2024 hatte auch die Europäische Union Interesse an einem Lieferkettengesetz. Nachdem sich die Mitgliedsstaaten bereits im Dezember 2023 mündlich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hatten, machte im Februar diesen Jahres innerhalb der deutschen Regierung die FDP einen Rückzieher, mit der Begründung, man müsse Arbeitgeber und Wirtschaft stärken. Dies führte zu einer Abwendung Deutschlands vom Gesetzesentwurf, was wiederum Italien und daraufhin viele kleinere Länder mit sich zog, sodass das Gesetz die Mehrheit von 15 Staaten mit einem Bevölkerungsanteil von 65% verfehlte und somit scheiterte.

Der Kompromiss

Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet und angepasst, sodass ein Kompromiss zustande kam, der u. A. Italien überzeugte, wodurch eine Mehrheit auch ohne Deutschland gefunden werden konnte. Diese Anpassung schwächt das Gesetz logischerweise etwas ab, beispielsweise gilt die Richtlinie erst für Unternehmen ab 1000 statt 500 Mitarbeitenden und einem jährlichen Umsatz von 450 statt 150 Millionen Euro. Jedoch ist ein EU-weites Gesetz, welches große Unternehmen zur Sorgfalt in ihrer Lieferkette verpflichtet trotz der notgedrungen Abstriche Gold wert. Dass das Gesetz es trotz des starken Gegenwinds dennoch durchs EU-Parlament geschafft hat, ist ein großer Erfolg und ein Fortschritt, mit dem selbst Expert*innen nicht rechneten.